Fliegerschützenabzeichen der Luftwaffe
Fliegerschützenabzeichen mit Blitzbündel
Gestiftet wurde es am 19.Januar 1935 durch den Reichsminister und Oberbefehlshaber Hermann Göring.
Verleihungsberechtigt waren Bordfunker, Fliegerschützen und Bordmechaniker mit einer Ausbildung zum Bordschützen.
Verliehen wurde das Abzeichen jedoch frühestens 1 Jahr nach der Grundausbildung.
Im Laufe des Krieges wurden die Verleihungsbestimmungen geändert. Es konnte nun nach 2 Monaten, nach 5 Feindflügen oder bei Verwundung bei einem Feindflug verliehen werden
Fliegerschützenabzeichen ohne Blitzbündel
Eingeführt am 12.Dezember 1941 für Fliegerschützen und Bordmechaniker.
Bei den ersten Stücken wurden die Blitzbündel amtlich entfernt, nachher gab es auch Versionen, die auch ohne Blitzbündel hergestellt wurden.
Fliegerschützenabzeichen ohne Blitzbündel mit schwarzem Kranz
Diese wurden gegen Ende des Krieges an fliegendes Personal ohne Ausbildung verliehen, welche aber mindestens 10 Feindflüge absolviert hatten oder bei einem Feindflug verwundet wurden.
Der Einsatz ohne Ausbildung musste dabei durch einen direkten Befehl erfolgen.
Die Abzeichen gab es aus Zink und Tombak.Die Stücke mit geschwärztem Kranz sind bisher ausschließlich aus Zink zu finden.
Es wurde jedoch auch eine Version in Stoff verausgabt. Diese hatte den Vorteil, dann man mit dem Abzeichen nirgendwo im Flugzeug "hängen" bleiben konnte.
Es gab sie für alle 3 Varianten.
Verausgabt wurden die Abzeichen in Tüten und den typischen blauen Etuis, beiden jeweils mit Aufdruck.
Gegen Kriegsende gab es auch Pappschachteln als Verpackung.
Nachfolgend ein Fliegerschützenabzeichen mit Blitzbündel aus Zink mit Hersteller B&NL (Berg/Nolte Lüdenscheid)
Nachfolgend ein Fliegerschützenabzeichen ohne Blitzbündel aus Zink des Herstellers Wilhelm Deumer, Lüdenscheid.
Nachfolgend beide Varianten in der Stoffversion
Nachfolgend ein Portraitphoto eines LW Unteroffiziers mit einem Fliegerschützenabzeichen mit Blitzbündel. An der Knopfleiste noch das Band zum EK2.